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aktuelle Infos: Rauchmelder Frist Hamburg Die aktuelle Hamburgische Bauordnung (HBauO § 45 Abs. 6) schreibt vor, dass in Wohnungen, Schlafräumen, Kinder- zimmern und Fluren (Treppenhäusern), über die Rettungswege zu Aufenthalts- räumen führen, mindestens mit einem Rauchmelder ausgestattet sein müssen. Sämtliche Mietwohnungen und Eigen- tumswohnungen in Hamburg müssen bis spätestens 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Mehr >> Rauchmelder Hamburg
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